Testament - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung
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Ihr letzter Wille sicher formuliert und hinterlegt
"Was nützt ein Testament das keiner findet? Kostenlose Hinterlegung ist bei uns inklusive."
Testament-Online
Ein juristisch einwandfreies Testament zu erstellen ist im Grunde keine große Sache, wenn man ein paar Grundregeln und die aktuelle Gesetzgebung beachtet.
Sie können mit unserer Hilfe Ihr individuelles Testament hier online erstellen lassen.
Dazu benötigen wir zunächst ein paar Angaben zu Ihrer Person und den familiären Verhältnissen. Die Ausgestaltung vom Testament ist nämlich nur unter Berücksichtigung sämtlicher potentieller Erben hinreichend möglich.
Zu guter Letzt rufen wir Sie kostenfrei zurück und Rechtsanwalt Christian Kah stellt sich Ihren Fragen und Wünschen im Hinblick auf das geplante Testament.
Dabei besteht auch die Möglichkeit eine fundierte anwaltliche Beratung zum konkreten Erbfall zu erhalten.
Selbstverständlich kann auch eine persönliche Beratung in unseren Kanzleiräumen erfolgen.
Wenn alle notwendigen Angaben zum Testament vorliegen, erhalten Sie ein Muster-Testament per E-Mail oder Post übersandt.
Dieses Testament müssen Sie dann handschriftlich übernehmen, datieren und unterzeichnen.
Das Testament ist dann rechtsgültig.
Gern können Sie Ihr Testament kostenlos bei uns hinterlegen.
Das Testament ist dann im Erbfall sofort verfügbar und kann durch das zuständige Amtsgericht eröffnet werden.
Wir bieten Ihnen das Komplettpaket "Online-Testament" zum Festpreis von 149,- € an.
Sie erhalten:
>>>zeitlich nicht begrenzte anwaltliche Beratung (vor Ort, per Telefon oder E-Mail),
>>>einen rechtssicheren Testamentsentwurf nach Ihren Vorstellungen und familiären Gegebenheiten
>>>und die Möglichkeit der kostenlosen Hinterlegung bei uns.
NEU: Sie können sich seit 01.01.2012 auch im bundesweiten Testamentsregister registrieren lassen.
TIPP: Man kann bereits im Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen.
Rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen.
"Wer kümmert sich um Ihre Belange, wenn Sie das nicht selber können?"
Vorsorgevollmacht-Online
Mit steigendem Alter nimmt auch das Risiko zu, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen.
Es gibt drei Arten von Vollmachten bzw. Verfügungen:
1) Vorsorgevollmacht
2) Betreuungsverfügung
3) Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr selbst in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann sich dabei auf verschiedene Bereiche beziehen, wie z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Rentenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Behördengänge oder den Einzug in ein Pflegeheim, aber auch auf ganz individuelle, persönliche Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit daraufhin überprüft werden, ob die einstmals getroffenen Aussagen auch weiterhin Gültigkeit haben sollen. Die Fortgeltung sollte durch Unterschrift eines Zeugen mit aktuellem Datum bestätigt werden. Da eine Vorsorgevollmacht ganz auf den einzelnen zugeschnitten ist, gibt es für die Form auch einen großen Gestaltungsspielraum.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ihr gutes Recht als Patient
"Sagen Sie schon heute, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen."
Online-Patientenverfügung/ Patiententestament
In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche Schritte jemand im Krankheitsfall in Bezug auf seine ärztliche Versorgung wünscht und welche Behandlung unterbleiben soll.
Seit September 2009 ist die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt (3. Betreuungsänderungsgesetz als Teil des BGB).
Patientenverfügungen können nur von einwilligungsfähigen Volljährigen verfasst werden, müssen schriftlich vorliegen, können aber jederzeit formlos widerrufen werden.
Eine Patientenverfügung gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung und darf nicht die Bedingung für die Aufnahme in einem Heim sein (Kopplungsverbot).
Patienteverfügungen definieren eine medizinische Behandlung.
Diese muss von Ärzten, Betreuern und Bevollmächtigten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die die Verfügung ausgestellt wurde.
Passt die Verfügung nicht auf die Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Arzt, Betreuer und Bevollmächtigte gemeinsam zu einer Entscheidung kommen.
Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet das Betreuungsgericht (Amtsgericht vor Ort).
Wir erstellen eine rechtswirksame Patientenverfügung für Sie.
Dazu können Sie uns die benötigten Angaben über unser Online-Formular senden. Sie erhalten dann einen kostenfreien Rückruf von Rechtsanwalt Christian Kah.
Im Telefonat haben Sie die Möglichkeit alle Fragen zu Ihrer Patientenverfügung zu stellen. Sie werden umfassend und kompetent anwaltlich beraten.
Dann erhalten Sie Ihre Patientenverfügung per E-Mail oder Post übersandt. Die Patientenverfügung muss nun noch von Ihnen unterzeichnet und datiert werden.
Die Patientenverfügung ist nun rechtsverbindlich und wirksam.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
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