Muster Unternehmer-Testament
Muster Unternehmer-Testament
Ich, Herr Unternehmer Manfred Muster, wohnhaft in ..., bin alleiniger Eigentümer des Unternehmens ...in..., das die Firma ... führt.
Aus meiner Ehe mit Frau Martina Muster sind unsere beiden Kinder Otto und Elle hervorgegangen, die beide seit mehreren Jahren in meinem Unternehmen tätig sind.
Otto ist als Schweißer und Ella als Sekretärin beschäftigt.
Als meinen letzten Willen bestimme ich:
1. Meine Frau Martina Muster setze ich zur alleinigen Vorerbin meines gesamten Nachlasses ein.
2. Meine Frau soll, mit den folgenden Ausnahmen, als Vorerbin von allen übrigen nach dem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen befreit sein:
Das zum Nachlass gehörende Betriebsgrundstück ... darf sie als Vorerbin für betriebliche Zwecke mit Hypotheken oder Grundschulden in beliebiger Höhe belasten, aber nicht ohne Zustimmung der Nacherben veräußern. Als Vorerbin ist meine Frau verpflichtet, den Nacherben einmal jährlich, spätestens neun Monate nach Ende eines Geschäftsjahres, einen auf das Ende dieses Geschäftsjahres nach den Bestimmungen des HGB erstellten Jahresabschluss vorzulegen und auf Nachfragen zu erläutern.
3. Zu Nacherben bestimme ich unsere beiden Kinder Otto und Ella zu gleichen Teilen. Die Nacherbfolge tritt ein mit dem Tode oder der Wiederverheiratung meiner Frau.
4. Sollte eines meiner Kinder vor mir sterben, so soll das andere Kind alleiniger Nacherbe sein.
5. Nach dem Tod meiner Frau ist von meinen beiden Nacherben mein Unternehmen in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft unter der bisherigen Firma fortzuführen. Für den Inhalt des Gesellschaftsvertrages bestimme ich, dass die Gesellschaft auf mindestens zehn Jahre geschlossen wird, sich jeder Gesellschafter nach Kräften für die Belange der Gesellschaft einzusetzen hat, jeder Gesellschafter mit gleichem Kapitaleinsatz an der Gesellschaft beteiligt ist und in gleicher Weise an Gewinn und Verlust teilnimmt sowie allein vertretungs- und geschäftsführungsbefugt ist.
Sofern ein Gesellschafter aufgrund Kündigung ausscheidet, ist der andere Gesellschafter berechtigt, das gesamte Betriebsvermögen zu übernehmen, und zwar mit allen Aktiva und Passiva zu den Buchwerten der Steuerbilanz. Dem ausscheidenden Gesellschafter wird lediglich sein Kapitalanteil in Höhe des Buchwertes ausbezahlt, an etwaigen stillen Reserven wird er nicht beteiligt.
Sofern ein Gesellschafter durch Tod ausscheidet, kann eines seiner Kinder seine Nachfolge in der Gesellschaft antreten. Dieser Nachfolger ist entweder im Gesellschaftsvertrag oder danach in den Testamenten meiner Nacherben zu bestimmen.
Fehlt jedoch eine derartige Bestimmung eines Nachfolgers, kann der überlebende Gesellschafter das Unternehmen als Einzelfirma fortführen. In diesem Falle haben die Erben des verstorbenen Gesellschafters Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des Buchwertes des Kapitalanteils, wie er sich aus der letzten vor dem Tod des Gesellschafters erstellten Steuerbilanz ergibt. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ohne Verzinsung innerhalb von drei Jahren auszuzahlen.
Sofern zu dem Zeitpunkt, da die offene Handelsgesellschaft eigentlich zu errichten ist, einer meiner beiden Nacherben bereits verstorben sein sollte, ist von seinen Kindern aus deren Kreise eines zu bestimmen, das an der Stelle des verstorbenen Nacherben an der dann als Kommanditgesellschaft zu gründenden Gesellschaft als Kommanditist teilnimmt.
Musterstadt, den 20.12.2010
Manfred Muster
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