Testament

Das Testament

Damit ein Testament gültig ist, muss es handschriftlich verfasst werden.
Man muss ein Testament handschriftlich aufsetzen und dies von der ersten bis zur letzten Zeile.
Wenn auch nur ein Satz mit der Schreibmaschine eingefügt wird, ist das Testament insgesamt ungültig.
Auch Computerausdrucke sind nicht rechtswirksam. Ein auf Tonband gesprochenes Testament ist ebenfalls unwirksam.
Das handschriftliche Testament muss zusätzlich eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift sollte den vollen Vor- und Nachnamen enthalten.
Es könnten sonst auch beim handschriftlichen Testament Unklarheiten darüber auftreten, von wem das Testament nun wirklich stammt.
Ort und Datum müssen gesetzlich nicht zwingend ergänzt werden, sollten aber erscheinen.
Wenn man mehrere Testamente verfasst, die z.B. einen anderen Erben begünstigen oder widersprüchlich sind, dann gilt grundsätzlich das Testament, mit dem letzten Datum.

Es steht einem beim handschriftlichen Testament völlig frei, wen man als Erben einsetzt.
Die eigenen Kindern steht jedoch, egal wen man bestimmt, immer ein Pflichtteil zu.

Überblick Testament

  • Testament Muster

    Verschieden Muster-Testamente haben wir Ihnen zru Information bereitsgestellt. Die Muster zeigen unter anderem das Berliner Testament und das Unternehmer-Testament.

  • Ehegattentestament

    Ehegatten und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Bei einem Ehegattentestament kann der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt werden.

  • Berliner-Testament

    Das Berliner Testament kann von Eheleuten errichtet werden, die sich gegenseitig als Erben einsetzen wollen. Die Nachkommen erben dann erst nach dem Tod des Letztversterbenden.

Online Testament

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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Christian Kah

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